Nicht angeführt (Teilung bei jüdischem Besitz) (Aktion M).

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Nicht angeführt (Teilung bei jüdischem Besitz) (Aktion M). 
Nicht angeführt (Teilung bei jüdischem Besitz) (Aktion M). 
22.03.1944 
Art: Abschrift 
Adressat: Abschnittsleitung Bordeaux-BayonneLt. Führerbefehl dürfen nur Judenwohnungen erfaßt werden, die verlassen sind. Es kommen daher sog. Teilungen bei einem jüdischen Ehepartner absolut nicht mehr in Frage. Ausgenommen Ehen die Ende 1942 bzw. 1943 und danach geschlossen worden sind. Strengste Beachtung dieser Bestimmungen. Wohnungsteile, die im Rahmen oben stehender Vorgänge versiegelt wurden, sind sofort freizugeben. 

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