Nicht angeführt (Teilung bei jüdischem Besitz) (Aktion M).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1813a_jpg an entity of type: RecordSet
								
								22.03.1944 
							
						
								
								075/1813a.jpg 
							
						
								
								Nicht angeführt (Teilung bei jüdischem Besitz) (Aktion M). 
							
						
								
								Art: Abschrift 
							
						
								
								Adressat: Abschnittsleitung Bordeaux-BayonneLt. Führerbefehl dürfen nur Judenwohnungen erfaßt werden, die verlassen sind. Es kommen daher sog. Teilungen bei einem jüdischen Ehepartner absolut nicht mehr in Frage. Ausgenommen Ehen die Ende 1942 bzw. 1943 und danach geschlossen worden sind. Strengste Beachtung dieser Bestimmungen. Wohnungsteile, die im Rahmen oben stehender Vorgänge versiegelt wurden, sind sofort freizugeben. 
							
						
								
								Sicherheitsdienst-Sitzung vom 21.03.1944