"durch Staatspolizei(leit)stellen erfolgen, sondern durch die zuständigen Betriebe die zwecks Abholung zu unterrichten sind. Arbeitserziehungslager Hallendorf gibt den einweisenden Dienststellen die zur Entlassung kommenden ausländischen Häftlinge bekannt, diese benachrichtigen die Betriebe. Bei Verzicht auf Rückführung ist das Arbeitserziehungslager zu benachrichtigen. Entlassungstage Dienstag und Freitag. Wegen Behandlung der Effekten ist das Reichssicherheitshauptamt berichtet worden. Sie verbleiben bei den einweisenden Dienststellen. Deutsche Häftlinge werden zweckmäßig in den Arbeitserziehungslagern entlassen mit der Auflage, sich bei der einweisenden Dienststelle zu melden."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "17.03.1944" . "Rückführung von arbeitsvertragsbrüchigen ausländischen Arbeitskräften und Behandlung der Häftlings-Effekten."@deu . . . . "Rückführung von arbeitsvertragsbrüchigen ausländischen Arbeitskräften und Behandlung der Häftlings-Effekten."@deu . .