Nicht angeführt (Einschränkung des Reiseverkehrs ausl. Arb., hier: Einführung von Reisescheinen).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1799a_jpg an entity of type: Record
17.03.1944
075/1799a.jpg
Nicht angeführt (Einschränkung des Reiseverkehrs ausl. Arb., hier: Einführung von Reisescheinen).
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Befehlshaber der Sicherheitspolizei Metz und Straßburg, Kommandeur der Sicherheitspolizei Marburg, alle Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen außer Protektorat.Nachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt - Verteiler B, Ref. IV D 1-5, V C 1 b, Kriegsfahndungszentrale, I B 3, Inspekteur der Sicherheitspolizei, Sicherheitsdienst-(L) AAb 15.04.1944 wird zur Kontrolle des Reiseverkehrs der ausl. Arb. ein Reiseschein eingeführt. Alle ausl. Arb. die ohne diesen Reiseschein oder eine andere Erlaubnis angetroffen werden, sollen der zuständigen Staatspolizeistelle übergeben werden.Anlage siehe 435, Folio 206-207.