. . "Polen, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden."@deu . "Adressat: die Reichsstatthalter u. a.In den eingegl. Ostgebieten sind künftig nur noch Polen, die nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr aus einer Vollzugsanstalt der Justiz entlassen werden, auf Kriegsdauer einen Konzentrationslager zuzuführen.Ansteckungsfähig erkrankte Polen sind dem Reichsführer-SS zur Sonderbehandlung vorzuschlagen.Die Vorbeugungshaft zur Verbrechensbekämpfung bleibt unberührt."@deu . . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . . . "11.03.1944" . "Polen, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden."@deu .