"Aktenvermerk.Auf Anordnung des Reichsführers-SS sollen Aufwendungen für Häftlinge soweit möglich mit den Lohnsätzen der freien Wirtschaft in Einklang gebracht werden. Die Lohnsätze der Häftlinge sollen etwa 75 % des Durchschnittslohnes der freien Wirtschaft betragen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "03.03.1944" . "Nicht angeführt (Lohnsätze für Häftlinge)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Lohnsätze für Häftlinge)."@deu . .