"Adressat: die Außendienststellen Tschenstochau, Kielce, Tomaschow, Petrikau, Ostrowice, Fedrzejow, Konskie, Busko, Starachowice, Radomsko, Abteilung V im HauseDie verschärfte Vernehmung darf nur angewendet werden, wenn der Häftling sein Wissen über wichtige Sachverhalte usw. nicht offenbaren will. Voraussetzung ist, daß übliche Vernehmungsmethoden erfolglos sind. Die Verschärfung kann u. a. bestehen in:einfachster Verpflegung (Wasser und Brot)hartem LagerDunkelzelleSchlafentzugErmüdungsübungenaber auch Verabreichung von Stockschlägen auf das Gesäss. - Weitere Anordnungen hierzu. - Angaben über Umlauf."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "24.02.1944" . "Verschärfte Vernehmung."@deu . . . . "Verschärfte Vernehmung."@deu . .