Verschärfte Vernehmung.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1752a_jpg an entity of type: Record
Verschärfte Vernehmung.
Verschärfte Vernehmung.
24.02.1944
Art: Vervielfältigung
Adressat: die Außendienststellen Tschenstochau, Kielce, Tomaschow, Petrikau, Ostrowice, Fedrzejow, Konskie Busko, Starachowice, Radomsko, Abteilung V im HauseZur Vereinheitlichung der verschärften Vernehmung, zur Vermeidung von Übergriffen sowie zum Schutz der Beamten gegen etwaige Strafverfahren wird angeordnet:Bei notwendiger verschärfter Vernehmung von Reichs- und Volksdeutschen ist der Erlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes - B.Nr. IV-226/42g. Rs. vom 12.06.1942 anzuwenden. Bei der übrigen fremdvölkischen Bevölkerung des GG sowie bei Angehörigen der Sowjetunion ist so zu verfahren: