. . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . "075/1688a.jpg" . "3) Zu verständigen sind: benachbarte ringleitende Pol.-Behörden, Transportleiter der Gefangenenwagenumläufe, die im Bezirk des Transportnetzes liegenden Konzentrationslagern und Generalstaatsanwalt b. dem Oberlandesgericht4) Anordnung gilt auch für die Arbeitserziehungslager mit der Maßgabe, daß an Stelle der im Abs. 3 genannten Behörden nur die für die Einweisung zuständigen Staatspolizei(leit)stellen benachrichtigt zu werden brauchen."@de . "Sperrung von Pol. Gefängnissen und Arbeitserziehungslagern."@de . . . . . . "29.01.1944" .