"1) Nur aus seuchenpolizeilichen Gründen (Rd. Erl. vom 31.01.1942, MBLiV S 303) und bei Ausfall durch Feindeinwirkung RF-FS-Meldung unter Angabe von Grund und voraussichtlicher Dauer nach hier. Bei Auftreten von Seuchen-Desinfektion und Benachrichtigung der Gesundheitsbehörde. Rd. Erl. vom 13.11.1941, Anh. V PDV. 34 Ausgabe 43, über Aufhebung der Sperre und Verlauf der Krankheit (Zahl der Todesfälle) ist zu berichten.2) Bei Sperre und Ausfall eines Pol. Gefängnisses tritt das örtl. Justizgefängnis bei der Durchführung des Gefangenensammeltransportes hilfsweise ein."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "29.01.1944" . "Sperrung von Pol. Gefängnissen und Arbeitserziehungslagern."@deu . . . . "Sperrung von Pol. Gefängnissen und Arbeitserziehungslagern."@deu . .