"Staatspolizeistellen zu übernehmen und mit Ausnahme der ansteckungsfähig Erkrankten, auf die Kriegsdauer in ein Konzentrationslager zu überstellen sind. Ansteckungsfähige Polen sind zur Sonderbehandlung vorzuschlagen.Erlass vom 14.12.1937 - Pol...3 Nr. 1682/37 - 2098 über poln. Häftlinge, die im Anschluss an ihre Strafe in Vorbeugungshaft zu nehmen sind, ist erwähnt."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "27.01.1944" . "Polen, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden."@deu . . . . "Polen, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden."@deu . .