Polen, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1685a_jpg an entity of type: RecordSet
27.01.1944
075/1685a.jpg
Polen, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden.
Art: Vervielfältigung
Adressat: ADST Oberhausen, Duisburg, Essen, Wuppertal, M.-Gladbach, Krefeld.Grekos Emmerich, Kleve, Kaldenkirchen, Abteilung III und II B/F im HauseEinzelne Staatspolizeistellen haben es abgelehnt, an Tbc erkrankte Polen, die aus Vollzugsanstalten entlassen werden, abzunehmen.Das Reichssicherheitshauptamt weist darauf hin, daß alle Polen, die eine Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten (in den eingegliederten Ostgebieten von mindestens 1 Jahr) verbüßt haben, von den.
Verfg. vom 15.03.1943 - Az. wie oben