Polen, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden.

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Polen, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden. 
Polen, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden. 
27.01.1944 
Art: Vervielfältigung 
Adressat: ADST Oberhausen, Duisburg, Essen, Wuppertal, M.-Gladbach, Krefeld.Grekos Emmerich, Kleve, Kaldenkirchen, Abteilung III und II B/F im HauseEinzelne Staatspolizeistellen haben es abgelehnt, an Tbc erkrankte Polen, die aus Vollzugsanstalten entlassen werden, abzunehmen.Das Reichssicherheitshauptamt weist darauf hin, daß alle Polen, die eine Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten (in den eingegliederten Ostgebieten von mindestens 1 Jahr) verbüßt haben, von den. 

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