"Vergleich betreffs der\"Nacht und Nebe\"-Aktion zwischen dem Oberkommando der Wehrmacht, Reichsminister der Justiz und Reichssicherheitshauptamt."@de . . . "24.01.1944" . . . . . . . "Adressat: Präs. des Oberlandesgerichtes in Hamm, durch Vermittlung des Landesgerichtspräs. in EssenDas Oberkommando der Wehrmacht betont nachdrücklich die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Militär-Gerichten und ihren Gegenstücken im Reich. Es ist wichtig in den besetzten Gebieten nicht zuviel Todesurteile zu verhängen.Das Reichssicherheitshauptamt ist damit einverstanden, daß die\"Nacht und Nebe\"-Häftlinge nicht nur im Reich in den Konzentrationslagern inhaftiert werden, sondern auch dort durch die\"Nacht und Nebe\"-Sondergerichte verurteilt werden. Transporte von\"Nacht und Nebe\"-Häftlingen in das Reich mit militärischer, nicht polizeilicher, Bewachung."@de . . . "Art: Fotokopie"@de . "075/1679a.jpg" .