Vergleich betreffs der"Nacht und Nebe"-Aktion zwischen dem Oberkommando der Wehrmacht, Reichsminister der Justiz und Reichssicherheitshauptamt.

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Vergleich betreffs der"Nacht und Nebe"-Aktion zwischen dem Oberkommando der Wehrmacht, Reichsminister der Justiz und Reichssicherheitshauptamt. 
Vergleich betreffs der"Nacht und Nebe"-Aktion zwischen dem Oberkommando der Wehrmacht, Reichsminister der Justiz und Reichssicherheitshauptamt. 
24.01.1944 
Art: Fotokopie 
Adressat: Präs. des Oberlandesgerichtes in Hamm, durch Vermittlung des Landesgerichtspräs. in EssenDas Oberkommando der Wehrmacht betont nachdrücklich die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Militär-Gerichten und ihren Gegenstücken im Reich. Es ist wichtig in den besetzten Gebieten nicht zuviel Todesurteile zu verhängen.Das Reichssicherheitshauptamt ist damit einverstanden, daß die"Nacht und Nebe"-Häftlinge nicht nur im Reich in den Konzentrationslagern inhaftiert werden, sondern auch dort durch die"Nacht und Nebe"-Sondergerichte verurteilt werden. Transporte von"Nacht und Nebe"-Häftlingen in das Reich mit militärischer, nicht polizeilicher, Bewachung. 

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