"21.01.1944" . "Adressat: Präs. des VFG, Oberreichsanwalt beim FGH, Präs. des Oberlandsgerichtes in Breslau, Hamm und Kiel, Staatsanwalt beim Kriegsgerich\"Nacht und Nebe\"-Häftlinge die unschuldig oder freigesprochen sind oder ihre Strafzeit abgesessen haben, müssen für die Dauer des Krieges in Gewahrsam der Geheimen Staatspolizei bleiben und wie Schutzhaft Stufe I behandelt werden. Häftlinge, deren Unschuld vor dem Prozess festgestellt ist, sollen mit Einverständnis der Geheimen Staatspolizei, freigesprochen werden.(Über Ausnahmefälle entscheidet der Reichsminister der Justiz)."@de . . . . "075/1676a.jpg" . . . . . . "Art: Fotokopie"@de . "14n 16.18WR (I/3) 129/43, Brief vom 10.11.1943 (vom Oberkommando der Wehrmacht)IV D 4-103/42, Brief vom 17.12.1943 (vom Reichssicherheitshauptamt)"@de . . . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten."@de .