. . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten."@deu . "21.01.1944" . "Adressat: Präs. des VFG, Oberreichsanwalt beim FGH, Präs. des Oberlandsgerichtes in Breslau, Hamm und Kiel, Staatsanwalt beim Kriegsgerich\"Nacht und Nebe\"-Häftlinge die unschuldig oder freigesprochen sind oder ihre Strafzeit abgesessen haben, müssen für die Dauer des Krieges in Gewahrsam der Geheimen Staatspolizei bleiben und wie Schutzhaft Stufe I behandelt werden. Häftlinge, deren Unschuld vor dem Prozess festgestellt ist, sollen mit Einverständnis der Geheimen Staatspolizei, freigesprochen werden.(Über Ausnahmefälle entscheidet der Reichsminister der Justiz)."@deu . . . . "Art: Fotokopie"@deu . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten."@deu .