Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1676a_jpg an entity of type: Record

21.01.1944 
075/1676a.jpg 
Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. 
Art: Fotokopie 
Adressat: Präs. des VFG, Oberreichsanwalt beim FGH, Präs. des Oberlandsgerichtes in Breslau, Hamm und Kiel, Staatsanwalt beim Kriegsgerich"Nacht und Nebe"-Häftlinge die unschuldig oder freigesprochen sind oder ihre Strafzeit abgesessen haben, müssen für die Dauer des Krieges in Gewahrsam der Geheimen Staatspolizei bleiben und wie Schutzhaft Stufe I behandelt werden. Häftlinge, deren Unschuld vor dem Prozess festgestellt ist, sollen mit Einverständnis der Geheimen Staatspolizei, freigesprochen werden.(Über Ausnahmefälle entscheidet der Reichsminister der Justiz). 
14n 16.18WR (I/3) 129/43, Brief vom 10.11.1943 (vom Oberkommando der Wehrmacht)IV D 4-103/42, Brief vom 17.12.1943 (vom Reichssicherheitshauptamt) 

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