Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.

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Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. 
Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. 
21.01.1944 
Art: Fotokopie 
Adressat: Präs. des VFG, Oberreichsanwalt beim FGH, Präs. des Oberlandsgerichtes in Breslau, Hamm und Kiel, Staatsanwalt beim Kriegsgerich"Nacht und Nebe"-Häftlinge die unschuldig oder freigesprochen sind oder ihre Strafzeit abgesessen haben, müssen für die Dauer des Krieges in Gewahrsam der Geheimen Staatspolizei bleiben und wie Schutzhaft Stufe I behandelt werden. Häftlinge, deren Unschuld vor dem Prozess festgestellt ist, sollen mit Einverständnis der Geheimen Staatspolizei, freigesprochen werden.(Über Ausnahmefälle entscheidet der Reichsminister der Justiz). 

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