Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-013-075_1676a_jpg an entity of type: Record
Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.
Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.
21.01.1944
Art: Fotokopie
Adressat: Präs. des VFG, Oberreichsanwalt beim FGH, Präs. des Oberlandsgerichtes in Breslau, Hamm und Kiel, Staatsanwalt beim Kriegsgerich"Nacht und Nebe"-Häftlinge die unschuldig oder freigesprochen sind oder ihre Strafzeit abgesessen haben, müssen für die Dauer des Krieges in Gewahrsam der Geheimen Staatspolizei bleiben und wie Schutzhaft Stufe I behandelt werden. Häftlinge, deren Unschuld vor dem Prozess festgestellt ist, sollen mit Einverständnis der Geheimen Staatspolizei, freigesprochen werden.(Über Ausnahmefälle entscheidet der Reichsminister der Justiz).