Verhängung von Disziplinstrafen gegen Aufseherinnen.

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Verhängung von Disziplinstrafen gegen Aufseherinnen. 
Verhängung von Disziplinstrafen gegen Aufseherinnen. 
17.01.1944 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz I-III, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Lublin, Ravensbrück, Herzogenbusch, Warschau, Gruppenleiter D, Bergen-Belsen und HinzertGegen Aufseherinnen wurden vielfach Disziplinarstrafen in Form von Arrest verhängt. Die Strafgewalt der Kommandanten wird hier in ab sofort auf die Erteilung von Verweisen und Geldstrafen beschränkt. Erscheint nach Art und Schwere der Tat eine solche Disziplinarstrafe unzureichend, so sind die Unterlagen hier vorzulegen, damit entschieden werden kann, ob die Schuldige mit Arrest bestraft wird oder ob ein SS-Gericht für den Fall zuständig ist oder ob sie aus der Waffen-SS auszuscheiden hat. 

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