Ermordung eines SS-Angehörigen durch Häftlinge.

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Ermordung eines SS-Angehörigen durch Häftlinge. 
Ermordung eines SS-Angehörigen durch Häftlinge. 
06.01.1944 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, I-III, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Lublin, Ravensbrück, Herzogenbusch, Warschau, Gruppenleiter D, Bergen-Belsen, HinzertIn einem Konzentrationslager ist ein SS-Rottenführer im Postenbegleitdienst ums Leben gekommen. Der Vorfall ist zum Gegenstand der Belehrung zu machen und darauf hinzuweisen, dass1) keinem Häftling zu trauen ist2) es im Begleitdienst die oberste Pflicht ist, sich Häftlinge 6 Schritte entfernt zu halten.3) die mit Gewehr ausgerüsteten Begleitposten das geladene und gesicherte Gewehr nur noch unter dem rechten Arm auf der Patronentasche liegend tragen. 

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