Vollzug von Straflager, das in den eingegliederten Ostgebieten durch polizeiliche Strafverfügung gegen Polen und Juden verhängt wird.

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Vollzug von Straflager, das in den eingegliederten Ostgebieten durch polizeiliche Strafverfügung gegen Polen und Juden verhängt wird. 
Vollzug von Straflager, das in den eingegliederten Ostgebieten durch polizeiliche Strafverfügung gegen Polen und Juden verhängt wird. 
05.01.1944 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Regierungspräsident Hohensalza, Staatspolizei(leit)stelle Litzmannstadt, Oberbürgermeister in Hohensalza, Gnesen und Leslau, alle Landräte im Reg.-Bez. Hohensalzanachrichtl.: Höherer SS- und Polizeiführer Posen, Inspekteur der Sicherheitspolizei Posen, BdO Posen, Kommandeur der Gendarmerie PosenAnordnungen für den Vollzug von Straflagern im Polizeigefängnis der Sicherheitspolizei und Arbeitserziehungslager Hohensalza in 8 Punkten. 

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