"Adressat: Regierungspräsidenten in Düsseldorf, Polizeipräsidenten und Oberbürgermeister für die Kommandeure der Schupo in Krefeld Neuß und Viersen, Oberbürgermeister und Landräte des Bezirksnachrichtlich: P/Gend., P/-Feu., P/-P/S-3 i. HauseAllen Angehörigen der Orpo und ihrer Hilfsverbände ist das Betreten von Bars und Barräumen in Uniform verboten."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "28.12.1942" . "Betreten von Lokalen mit Barbetrieb durch Angehörige der Orpo in Uniform; Herumstehen und Trinken an Schanktischen und Theken."@deu . . . . "Betreten von Lokalen mit Barbetrieb durch Angehörige der Orpo in Uniform; Herumstehen und Trinken an Schanktischen und Theken."@deu . .