Errichtung von Postzensurstellen in den Arbeitslagern.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1606a_jpg an entity of type: RecordSet

11.12.1943 
075/1606a.jpg 
Errichtung von Postzensurstellen in den Arbeitslagern. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Auschwitz III, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Groß-Rosen, Mauthausen, Neuengamme, Ravensbrück, Sachsenhausen1) In den den Konzentrationslagern angeschlossenen Arbeitslagern sind ab sofort Postpaketzensurstellen einzurichten, wenn dort die zollamtliche Behandlung der eingehenden Sendungen aus dem Ausland gewährleistet ist. (Zollamt in der Nähe!)2) Lediglich Paketpost ist dort zu kontrollieren. Briefpost geht über das Stammlager.3) Den Paketen darf keinerlei Mitteilung beigefügt sein.4) Den Häftlingen ist durch Sonder-Karten Gelegenheit zu geben ihre Angehörigen entsprechend zu verständigen. 
D II/1 14d4/Us/P vom 12.11.1943 

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