Nicht angeführt (Schwangerschaftsunterbrechungen bei Ostarbeiterinnen und Polinnen).
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09.12.1943
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Nicht angeführt (Schwangerschaftsunterbrechungen bei Ostarbeiterinnen und Polinnen).
Art: Vervielfältigung
Der Reichsgesundheitsführer hat angeordnet, daß die Ostarbeiterinnen die Schwangerschaft, auf Wunsch der Schwangeren, unterbrechen lassen können. Ist der Vater Deutscher oder stammesgleichen Volkstums wird Zustimmung versagt, wenn, nach Überprüfung, mit einem rassisch wertvollen Kind zu rechnen ist. Schwangerschaftsunterbrechung ist auch bei Polinnen möglich, jedoch ist bei rassisch gutem Eindruck Überprüfung vorgesehen.