Polnische Häftlinge der Justiz die aus der Vollzugsanstalt zur Entlassung kommen.

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27.11.1943 
075/1584a.jpg 
Polnische Häftlinge der Justiz die aus der Vollzugsanstalt zur Entlassung kommen. 
Art: Fotokopie 
Adressat: Breuer-Werke GmbH Frankfurt/M.Laut Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes vom 22.11.1943 kann Rückführung der bereits in Konzentrationslager untergebrachten weiblichen polnischen Strafgefangenen nicht erfolgen. Um eventuelle Lieferrückständen vorzubeugen, ist das Reichssicherheitshauptamt bereit, die Übernahme der poln. Strafgefangenen die sich z. Zt. in Hirzenhain in Arbeit befinden, auf die Dauer von 8 Wochen hinauszuschieben. Wegen Ersatz ist mit den zuständigen Justizbehörden in Verbindung zu treten. Eine weitere Erist kann nicht zugestanden werden. 
Dort. Schreiben vom 09.10.1943 und Telegramm vom 18.11.1943 

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