"Die z. Zt. in Hirzenhain tätigen weiblichen polnischen Häftlinge sind bis zum 01.02.1944 dem Staatspolizeigefängnis in Darmstadt zuzuführen. Die während und nach dieser Zeit aus den dortigen Vollzugsanstalten zur Entlassung kommenden Häftlinge sind am Tage der Entlassung dem Staatspolizeigefängnis in Darmstadt zu überstellen."@deu . "Art: Fotokopie"@deu . "27.11.1943" . "Polnische Häftlinge der Justiz, die aus der Vollzugsanstalt zur Entlassung kommen."@deu . . . . "Polnische Häftlinge der Justiz, die aus der Vollzugsanstalt zur Entlassung kommen."@deu . .