"Nicht angeführt (Hereinnahme von Ostarb.-Familien aus den Räumungsgebieten)."@de . "075/1561a.jpg" . . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . "15.11.1943" . . . . . "Erlaß des Reichsführers-SS - S IV D nr.505/42g-451 (ausl. Arb.) vom 30.06.1943 (435, Folio 125-131)"@de . . "Adressat: Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Metz und Straßburg, Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen, Sicherheitsdienst-(L)-A., außer Protektorat, Einsatzkommando der Sicherheitspolizei in Luxemburg.Nachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt - Verteiler B, Höhere SS- und Polizeiführer, Inspekteure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Chefs der Einsatzgruppen, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen, und Sicherheitsdienst-(L)-A. im ProtektoratOstarb.-Familien mit Kindern unter 14 Jahren dürfen nur in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Für den Einsatz im Reich kommen nur Familien in Frage die mindestens 50 % arb.-fähig sind."@de . .