Militärischer Ungehorsam durch geschlechtlichen Umgang mit Soldatenfrauen.
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19.10.1943
075/1531a.jpg
Militärischer Ungehorsam durch geschlechtlichen Umgang mit Soldatenfrauen.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Höhere SS- und Polizeiführer; IdO; BdO; SS- und Polizeiführer; Kommandeure der Schulen und Anstalten; Feuerschutzpolizeiabteilung; Kommandeure der Feuerschutzpolizei der Gemeinden; Begleit.-Bataillon Steiermark; Sonderkommando der Sch. beim Oberbefehlshaber der Luftwaffe; Kommando des Polizeinachschubführers in SchönewaldeLt. oben genanntem Befehl des Reichsführers-SS ist es selbstverständlichstes Anstands- und Kameradengesetz, daß kein Angehöriger der SS und Polizei einer Frau zu nahe tritt, deren Mann im Feld ist.
Befehl Reichsführer-SS vom 30.01.1940 (I149, Folio 24-25 Allg. 57)