"Gegen vorläufige Zurückhaltung bei lagermäßiger Unterbringung wurden keine Bedenken erhoben.Die in den Rüstungsbetrieb in Hirzenhain arbeitenden weiblichen polnischen Häftlinge werden nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten bis zum Eingang der dortigen Entscheidung in Haft gehalten."@deu . "Art: Fotokopie"@deu . "15.10.1943" . "Polnische Häftlinge der Justiz, die aus Vollzugsanstalten entlassen werden."@deu . . . . "Polnische Häftlinge der Justiz, die aus Vollzugsanstalten entlassen werden."@deu . .