"ohne vorherige Genehmigung bzw. Anweisung des Reichssicherheitshauptamtes erfolgte Überstellung durch FS und Antrag auf Schutzhaftanordnung und nachträgliche Lagereinweisung, hierher melden. Den Konzentrationslagern bei Überstellung derartiger Häftlinge Haftunterlagen unter Hinweis auf diesen Erlaß übermittel und vermerken, daß Schutzhaft nachträglich beim Reichssicherheitshauptamt beantragt und Abdruck der Schutzhaftbefehle nachgesandt wird.Dieses Verfahren muß jedoch auf wichtige Fälle beschränkt bleiben.Bewachungskrafte fremden Volkstums von der Überstellung solcher Häftlinge ausschließen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "14.10.1943" . "Sofortige Einweisung von Prominenten Schutzhäftlinge insbesondere aus den besetzten Gebieten in die Konzentrationslager."@deu . . . . "Sofortige Einweisung von Prominenten Schutzhäftlinge insbesondere aus den besetzten Gebieten in die Konzentrationslager."@deu . .