Verhängung der P.-Strafe gegen in den Konzentrationslagern einsitzende Franzosen.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1512a_jpg an entity of type: Record
13.10.1943
075/1512a.jpg
Verhängung der P.-Strafe gegen in den Konzentrationslagern einsitzende Franzosen.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Riga, Stutthof, Lublin, Ravensbrück, Bergen-BelsenBei Franzosen ist absofort von der Verhängung einer Prügelstrafe abzusehen, da sich diese Massnahme nach der Entlassung der Häftlinge voraussichtlich propagandistisch nachteilig auswirken würde. Ich bitte bei französischen Häftlingen in Zukunft andere Lagerstrafen anzuwenden.
Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes IV D 4 2295/43 vom 06.10.1943