Verhängung der P.-Strafe gegen in den Konzentrationslagern einsitzende Franzosen.

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Verhängung der P.-Strafe gegen in den Konzentrationslagern einsitzende Franzosen. 
Verhängung der P.-Strafe gegen in den Konzentrationslagern einsitzende Franzosen. 
13.10.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Riga, Stutthof, Lublin, Ravensbrück, Bergen-BelsenBei Franzosen ist absofort von der Verhängung einer Prügelstrafe abzusehen, da sich diese Massnahme nach der Entlassung der Häftlinge voraussichtlich propagandistisch nachteilig auswirken würde. Ich bitte bei französischen Häftlingen in Zukunft andere Lagerstrafen anzuwenden. 

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