Entlassung weiblicher polnischer Strafgefangener.
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Entlassung weiblicher polnischer Strafgefangener.
Entlassung weiblicher polnischer Strafgefangener.
13.10.1943
Art: Fotokopie vom Original
Stimmt das Reichssicherheitshauptamt dem Antrag der Breuer-Werke zu, werden die Gefangenen durch das Arbeitsamt Büdingen dienstverpflichtet.Fällt die Entscheidung ablehnend aus, werden die Gefangenen ab Strafende der Geheimen Staatspolizei zur Verfügung gestellt.