. . . "1. Die DAF hat gemäß Anordnung Nr. 4 des GBA vom 07.05.1942 - GBA 405/42-(Nr. 2b) den alleinigen Auftrag der Betreuung aller im Reichsgebiet eingesetzten ausländischen Arbeitskräfte. Ausgenommen sind die im Reichsnährstand eingesetzten landwirtschaftlichen Arbeitskräfte.2. Zur laufenden Überwachung wird die\"Zentral-inspektio\" errichtet.3. Die Zentralinspektion steht in laufender Verbindung mit der Hauptabteilung VI des GBA."@de . "24.09.1943" . . . . . "075/1465a.jpg" . "Nicht angeführt (Zentralinspektion für die Betreuung der ausländischen Arbeitskräfte)."@de . . "Art: Vervielfältigung"@de .