"1. Die DAF hat gemäß Anordnung Nr. 4 des GBA vom 07.05.1942 - GBA 405/42-(Nr. 2b) den alleinigen Auftrag der Betreuung aller im Reichsgebiet eingesetzten ausländischen Arbeitskräfte. Ausgenommen sind die im Reichsnährstand eingesetzten landwirtschaftlichen Arbeitskräfte.2. Zur laufenden Überwachung wird die\"Zentral-inspektio\" errichtet.3. Die Zentralinspektion steht in laufender Verbindung mit der Hauptabteilung VI des GBA."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "24.09.1943" . "Nicht angeführt (Zentralinspektion für die Betreuung der ausländischen Arbeitskräfte)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Zentralinspektion für die Betreuung der ausländischen Arbeitskräfte)."@deu . .