"Der Reichsführer-SS hat bestimmt: Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel über den Ortsbereich hinaus ist den Ostarbeitern entsprechend der Aufenthaltsbeschränkung zu verbieten.In Ausnahmefällen kann Benutzung mit Genehmigung der Polizei erfolgen.Innerhalb des Ortsbereichs ist die Beförderung zugelassen."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "24.09.1943" . "Nicht angeführt (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Ostarbeiter)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Ostarbeiter)."@deu . .