. . "24.09.1943" . . . . "Der Reichsführer-SS hat bestimmt: Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel über den Ortsbereich hinaus ist den Ostarbeitern entsprechend der Aufenthaltsbeschränkung zu verbieten.In Ausnahmefällen kann Benutzung mit Genehmigung der Polizei erfolgen.Innerhalb des Ortsbereichs ist die Beförderung zugelassen."@de . "075/1462a.jpg" . "Art: Vervielfältigung"@de . . . "Nicht angeführt (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Ostarbeiter)."@de . .