Nicht angeführt (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Ostarbeiter).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1462a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Ostarbeiter).
Nicht angeführt (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Ostarbeiter).
24.09.1943
Art: Vervielfältigung
Der Reichsführer-SS hat bestimmt: Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel über den Ortsbereich hinaus ist den Ostarbeitern entsprechend der Aufenthaltsbeschränkung zu verbieten.In Ausnahmefällen kann Benutzung mit Genehmigung der Polizei erfolgen.Innerhalb des Ortsbereichs ist die Beförderung zugelassen.