Nicht angeführt (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Ostarbeiter).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1462a_jpg an entity of type: Record

24.09.1943 
075/1462a.jpg 
Nicht angeführt (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Ostarbeiter). 
Art: Vervielfältigung 
Der Reichsführer-SS hat bestimmt: Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel über den Ortsbereich hinaus ist den Ostarbeitern entsprechend der Aufenthaltsbeschränkung zu verbieten.In Ausnahmefällen kann Benutzung mit Genehmigung der Polizei erfolgen.Innerhalb des Ortsbereichs ist die Beförderung zugelassen. 

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