"Zwischen dem Leiter der Partei-Kanzlei, dem Reichsführer-SS sowie dem GBA besteht Übereinstimmung, daß im Interesse des Ausländereinsatzes eine in bescheidenen Grenzen gehaltene Pflege der Gräber der im Reich verstorbenen ausländischen Arbeitskräfte - ausgenommen Polen - notwendig ist.Die Kosten werden vom Reichsstock für den Arbeitseinsatz übernommen."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "24.09.1943" . "Nicht angeführt (Pflege von Gräbern ausländischer Arbeitskräfte)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Pflege von Gräbern ausländischer Arbeitskräfte)."@deu . .