Behandlung von Juden ausländ. Staatsangehörigkeit im deutschen Machtbereich.

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Behandlung von Juden ausländ. Staatsangehörigkeit im deutschen Machtbereich. 
Behandlung von Juden ausländ. Staatsangehörigkeit im deutschen Machtbereich. 
23.09.1943 - 02.10.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Nach Abschluß der Heimschaffungsaktion können Juden der folgenden Länder: Italien, Schweiz Spanien, Portugal, Dänemark, Schweden, Finnland, Ungarn, Rumänien und der Türkei in die Abschiebungsmaßnahmen einbezogen werden.Da Abschiebung z. Zt. nicht erfolgen kann sind männliche Juden über 14 Jahre in Konzentrationslager Buchenwald und weibliche Juden und Kinder im Konzentrationslager Ravensbrück unterzubringen.Schutzhaftbefehl ist nicht erforderlich. Juden aus Mischehen sind auszunehmen, für rumänische Juden in den Niederlanden gilt die Sonderregelung. 

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