Behandlung von Juden ausländ. Staatsangehörigkeit im deutschen Machtbereich.
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23.09.1943 - 02.10.1943
075/1459a.jpg
Behandlung von Juden ausländ. Staatsangehörigkeit im deutschen Machtbereich.
Art: Fotokopie vom Original
Nach Abschluß der Heimschaffungsaktion können Juden der folgenden Länder: Italien, Schweiz Spanien, Portugal, Dänemark, Schweden, Finnland, Ungarn, Rumänien und der Türkei in die Abschiebungsmaßnahmen einbezogen werden.Da Abschiebung z. Zt. nicht erfolgen kann sind männliche Juden über 14 Jahre in Konzentrationslager Buchenwald und weibliche Juden und Kinder im Konzentrationslager Ravensbrück unterzubringen.Schutzhaftbefehl ist nicht erforderlich. Juden aus Mischehen sind auszunehmen, für rumänische Juden in den Niederlanden gilt die Sonderregelung.
Erlaß vom 05.03.1943, FS-Erlaß Nr. 53579 vom 24.03.1943, FS-Erlaß Nr. 91535 vom 18.05.1943 - IVB4b 2314/43g (82)