"Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Riga, Stutthof, Lublin, Ravensbrück, Herzogenbusch, Warschau und Bergen-BelsenNach dem Befehl des Reichsführers-SS vom 23.09.1940, wonach Zahngold verstorbener Häftlinge allmonatlich abzuliefern ist, kommt eine Herausgabe an die Angehörigen nicht in Frage. Solche Ersuchen sind wie folgt zu beantworten: ... ist im hiesigen Lager verstorben. Die Leiche wurde am ... eingeäschert ...? ist die Herausgabe von Zahngold nicht möglich. - Bezug auf den Reichsführer-SS Befehl darf keinesfalls genommen werden."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "21.09.1943" . "Herausgabe von Zahngold an die Angehörigen verstorbener Häftlinge."@deu . . . . "Herausgabe von Zahngold an die Angehörigen verstorbener Häftlinge."@deu . .