Herausgabe von Zahngold an die Angehörigen verstorbener Häftlinge.

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Herausgabe von Zahngold an die Angehörigen verstorbener Häftlinge. 
Herausgabe von Zahngold an die Angehörigen verstorbener Häftlinge. 
21.09.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Riga, Stutthof, Lublin, Ravensbrück, Herzogenbusch, Warschau und Bergen-BelsenNach dem Befehl des Reichsführers-SS vom 23.09.1940, wonach Zahngold verstorbener Häftlinge allmonatlich abzuliefern ist, kommt eine Herausgabe an die Angehörigen nicht in Frage. Solche Ersuchen sind wie folgt zu beantworten: ... ist im hiesigen Lager verstorben. Die Leiche wurde am ... eingeäschert ...? ist die Herausgabe von Zahngold nicht möglich. - Bezug auf den Reichsführer-SS Befehl darf keinesfalls genommen werden. 

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