Nicht angeführt (Vereinbarung) zwischen dem GBA und der DAF über die Betreuung der fremdvölkischen Arbeitskräfte vom 02.06.1943).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1450a_jpg an entity of type: Record
20.09.1943
075/1450a.jpg
Nicht angeführt (Vereinbarung) zwischen dem GBA und der DAF über die Betreuung der fremdvölkischen Arbeitskräfte vom 02.06.1943).
Adressat: Die Herren Präsidenten der Gauarbeitsämter und Reichstreuhänder der Arbeit, die Herren Leiter der ArbeitsämterLaut Anordnung Nr. 4 des GBA vom 07.05.1942-GBA 405/42 (Nr. 2b) hat die DAF den alleinigen Auftrag für die Betreuung aller im Reichsgebiet eingesetzten ausländ. Arbeitskräfte außer in der Landwirtschaft. Eine"Zentralinspektion für die Betreuung der ausländ. Arbeitskräft" soll errichtet werden.