Nicht angeführt (Vereinbarung) zwischen dem GBA und der DAF über die Betreuung der fremdvölkischen Arbeitskräfte vom 02.06.1943).

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Nicht angeführt (Vereinbarung) zwischen dem GBA und der DAF über die Betreuung der fremdvölkischen Arbeitskräfte vom 02.06.1943). 
Nicht angeführt (Vereinbarung) zwischen dem GBA und der DAF über die Betreuung der fremdvölkischen Arbeitskräfte vom 02.06.1943). 
20.09.1943 
Adressat: Die Herren Präsidenten der Gauarbeitsämter und Reichstreuhänder der Arbeit, die Herren Leiter der ArbeitsämterLaut Anordnung Nr. 4 des GBA vom 07.05.1942-GBA 405/42 (Nr. 2b) hat die DAF den alleinigen Auftrag für die Betreuung aller im Reichsgebiet eingesetzten ausländ. Arbeitskräfte außer in der Landwirtschaft. Eine"Zentralinspektion für die Betreuung der ausländ. Arbeitskräft" soll errichtet werden. 

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