"II. Sonstige Schutzangehörige und Staatenlose polnischen Volkstums1) Altpolen2) Westarb. polnischen Volkstums3) Für die in den eingegliederten Ostgebieten beheimateten Schutzangehörigen polnischen Volkstums, die sich vorübergehend im Altreich aufhalten.Genauere AnordnungenAnlage siehe 435, Folio."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "10.09.1943" . "Nicht angeführt (Behandlung der im Reichsgebiet befindlichen Arbeitskräfte polnischen Volkstums)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Behandlung der im Reichsgebiet befindlichen Arbeitskräfte polnischen Volkstums)."@deu . .