"3) In allen zukünftigen Fluchtfällen ist bei Klärung der Schuldfrage ein strenger Maßstab anzulegen.4) Es ist Aufgabe aller Führer der Sicherheitspolizei ihre Beamten fortlaufend zu belehren und zu schulen.5) Dieser Befehl ist von allen Dienststellenleitern vierteljährlich gleichzeitig mit einer Schulung bekannt zu geben.Es geht nicht mehr an, daß monatelange schwierigste Ermittlungsarbeit dadurch zu nichte gemacht wird, daß Unterbringung oder Transport Festgenommener in fahrlässiger Weise durchgeführt werden oder daß zur Wiederergreifung eines Häftlings das Leben eines Exekutivbeamten aufs Spiel gesetzt werden muss. Für derartige Fahrlässigkeiten gibt es keine Entschuldigung mehr."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "06.09.1943" . "Entweichen lassen von Gefangenen. (Folio 127)."@deu . . . . "Entweichen lassen von Gefangenen. (Folio 127)."@deu . .