Entweichen lassen von Gefangenen. (Folio 127).

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Entweichen lassen von Gefangenen. (Folio 127). 
Entweichen lassen von Gefangenen. (Folio 127). 
06.09.1943 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Alle Befehlshaber der Sicherheitspolizei1) Jeder Festgenommene ist je nach Sache, Gefährlichkeit oder Bedeutung mit allen Mitteln am Flucht bzw. ausbruchversuch zu hindern. Häftlinge sind grundsätzlich mit Fuss-, Handfesseln oder beiden Fesseln zu transportieren. Wird hiervon ausnahmsweise abgesehen so ist mindestens ein zweiter Beamter mitzugeben. In besonders wichtigen Fällen ist vorher meine Entscheidung einzuholen.2) In fast allen Fluchtversuchen liegt Fahrlässigkeit vor. Die jeweils verantwortlichen Sicherheitspolizei oder Sicherheitsdienst Angehörigen sind festzunehmen, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht genügt haben. 

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