"Adressat: Höhere Verwaltungsbehörden, Höhere SS- und Polizeiführer (Ido, BdO), Schulen, Anstalten usw. Feuerschutzpolizeiregimenter, Gemeinden (mit Feuerschutzpolizei) Luftschutzorte I. Ordnuug. Luftschutzorte, die als LS-Orte I. Ordnung behandelt werdenDem Stadt- oder Landkreis ist sofort Meldung zu erstatten, wenn Fahnenflucht oder unerlaubte Entfernung, vorliegen, aber nur dann, wenn dies nachgewiesen werden kann."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "03.09.1943" . "Familienunterhalt bei Fahnenflucht und unerlaubter Entfernung."@deu . . . . "Familienunterhalt bei Fahnenflucht und unerlaubter Entfernung."@deu . .