"III. Bezüglich der Überstellung von Schutz- und Vorbeugungshäftlingen zum Zwecke der Strafverbüssung verweise ich auf meinen Erlaß vom 12.05.1941 II A 2 (neu) Nr. 178/41-176- (Befehlsblatt 1941-Seite 83 und Nachtragserlaß vom 12.01.1942 g1 Aktz Befehlsblatt 1942 Seite 18)IV. Überstellungen von Polen und Sowjetrussen an die Behörden der Justiz finden grundsätzlich nicht statt. Die Staatsanwaltschaften haben in jedem Fall die Zustimmung der entsprechenden Staatspolizeistelle einzuholen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "17.08.1943" . "Überstellung von Schutz- und Vorbeugungshäftlingen aus den Konzentrationslagern auf Ersuchen von Justizbehörden."@deu . . . . "Überstellung von Schutz- und Vorbeugungshäftlingen aus den Konzentrationslagern auf Ersuchen von Justizbehörden."@deu . .