Vereinfachung im Schutzhaftverfahren.

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Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. 
Vereinfachung im Schutzhaftverfahren. 
17.08.1943 
Art: Vervielfältigung 
Adressat: Staatspolizeileitstelle Düsseldorf ADST Essen, Wuppertal, Duisburg, Oberhausen, Krefeld, M.-Gladbach.Grekos Emmerich, Kleve, Kaldenkirchen.Abteilung III und II B/P im Hause, Dienststelle II ER und II D im HauseVon der Verlagerung der Schutzhaftanordnung und Einweisung in die Konzentrationslager von poln. Häftlingen an nachgeordnete Dienststellen der Sicherheitspolizei, sind volkstumsmäßig nur die Angehörigen deutschen Volkstums ausgenommen.Die Ausnahme ersteckt sich also nicht auf Ukrainer, Weissruthenen usw. Es besteht auch für diese die Entlassungssperre, sofern sie einem Konzentrationslager überwiesen worden sind. 

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