"1) Juden und ihnen gleichgestellten Personen dürfen nur mit körperlichen Arbeiten beschäftigt werden. Ihre Verwendung zu Büroarbeiten ist untersagt. Es ist streng darauf zu achten, daß sie keinen Einblick in geheimzuhaltende Dinge bekommen.2) Es ist verboten, Juden zur allgemeinen oder persönlichen Bedienung, zur Vermittlung von Geschäften oder zur Beschaffung von Wafen zu verwenden.3) Privater Verkehr mit Juden und Jüdinnen über das dienstlich bedingte hinaus ist untersagt."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "13.08.1943" . "Arbeitseinsatz der Juden in den besetzten Ostgebieten."@deu . . . . "Arbeitseinsatz der Juden in den besetzten Ostgebieten."@deu . .