"Die Höheren SS- und Polizeiführer sind ermächtigt, Urlaubern der Waffen-SS und Polizei, in ihrem Oberabschnitt den Urlaub bei dringenden Angelegenheiten zu verlängern."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "10.08.1943" . "Nicht angeführt (Ermächtigung zur Urlaubsverlängerung)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Ermächtigung zur Urlaubsverlängerung)."@deu . .