Nicht angeführt (Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarb.- und Polinnen).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1363a_jpg an entity of type: Record
01.08.1943
075/1363a.jpg
Nicht angeführt (Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarb.- und Polinnen).
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Höhere SS- und Polizeiführer, Staatspolizei(leit)stellen, Kripo(leit)stellen,Nachrichtl. an Reichssicherheitshauptamt - Verteiler B, Inspekteure der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Chefs der Einsatzgruppen, Kommandeure der Sicherheitspolizei, Sicherheitsdienst-(L)-ADer im Bezug genannte Erlaß findet auch bei Polinnen Anwendung. Die Schwangerschaftsunterbrechung bedarf aber der Zustimmung der Höheren SS- und Polizeiführer. In allen Fällen ist eine rassische Überprüfung notwendig.
Erlaß - IV D Nr. 186/43.-599 (ausl. Arb.) vom 09.06.1943 (435, Folio 123-124)