"Adressat: Die Höheren SS- und Polizeiführer, die Befehlshaber der Sicherheitspolizei, die Inspekteure der Sicherheitspolizei, den Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes für den Bereich des Militärbefehlshabers in Belgien und Nordfrankreich in Brüssel, die Chefs der Einsatzgruppe B und DNachrichtl. den Staatspolizei(leit)stellen, den Kommandeuren der Sicherheitspolizei, dem Reichssicherheitshauptamt - Amt IVwerden, sondern unterstehen den Staatspolizei(leit)stellen, den Kommandeuren der Sicherheitspolizei oder den Ein- und Umwandererdienststellen verwaltungs- undErlaß vom 28.05.1941 und 12.12.1941 bleiben in Kraft. Für das GG und die besetzten Gebiete wird auf Erlaß vom 29.03.1943 - II C 3 Nr. 5028/43-273-2 - hingewiesen.Mit Vermerken über den Umlauf."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "26.07.1943" . "Errichtung von Arbeitserziehungslagern."@deu . . . . "Errichtung von Arbeitserziehungslagern."@deu . .