"daß es sich bei den Arbeitserziehungslager um eine rein polizeiliche Einrichtung handelt und Zustimmung des Reichssicherheitshauptamtes erforderlich ist. Über Fälle der Besichtigung von Arbeitserziehungslager die vermuten lassen das Material gegen die Sicherheitspolizei gesammelt werden soll, ist zu berichten."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "20.07.1943" . "Besichtigung der Arbeitserziehungslager durch die Gauobmänner der DAF (Deutsche Arbeiterfront)."@deu . . . . "Besichtigung der Arbeitserziehungslager durch die Gauobmänner der DAF (Deutsche Arbeiterfront)."@deu . .