"Das Ableben von Juden ist nach wie vor - wie vom RF befohlen - Listenmäßig zu melden.Die weitere Bearbeitung der Todesfälle von Häftlingen durch das Standesamt mit den hierzu vorgeschriebenen Sondervordrucken wird durch den vorstehenden Befehl nicht berührt."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "15.07.1943" . "Vereinheitlichung im Todesfall-Meldewesen."@deu . . . . "Vereinheitlichung im Todesfall-Meldewesen."@deu . .